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Tierschutzgesetz einfach erklärt – Welche Gesetze gelten für Hunde in der Schweiz?

  • 9. Juni
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 23. Juni

Wer einen Hund hält, begegnet früher oder später verschiedenen Gesetzen und Verordnungen. Viele Hundehalter:innen fragen sich, welche Vorschriften überhaupt gelten und wo welche Themen geregelt sind.

Grundsätzlich unterscheidet die Schweiz zwischen Gesetzen zum Schutz des Hundes und Gesetzen, welche das Zusammenleben von Mensch, Hund und Gesellschaft regeln.


Tierschutzgesetz einfach erklärt Dogissima

Das Tierschutzgesetz (TSchG)

Das Tierschutzgesetz bildet die Grundlage des Schweizer Tierschutzrechts. Sein Ziel ist es, die Würde und das Wohlergehen der Tiere zu schützen.

Es regelt die grundlegenden Anforderungen an die Tierhaltung sowie den Umgang mit Tieren. Das Gesetz hält fest, dass Tiere vor Schmerzen, Leiden, Schäden, Angst und Überforderung geschützt werden müssen.

Das Tierschutzgesetz bildet die Basis. Die konkreten Vorschriften für Hunde finden sich grösstenteils in der Tierschutzverordnung.


Die Tierschutzverordnung (TSchV)

Die Tierschutzverordnung konkretisiert die Vorgaben des Tierschutzgesetzes und enthält zahlreiche Bestimmungen zur Haltung, Betreuung, Ausbildung und zum Umgang mit Hunden.

SozialkontakteHunde sind soziale Lebewesen. Sie müssen regelmässig Kontakt zu Menschen haben und – soweit möglich – auch zu anderen Hunden. Welpen dürfen frühestens im Alter von 56 Tagen von ihrer Mutter oder Amme getrennt werden.


Bewegung und AuslaufHunde müssen täglich entsprechend ihren Bedürfnissen ausgeführt werden. Sie sollen regelmässig Bewegung im Freien erhalten und sich möglichst auch frei bewegen können. Ein Aufenthalt im Zwinger oder an einer Laufkette gilt nicht als ausreichender Auslauf.


Haltung und Unterbringung

Die Tierschutzverordnung regelt unter anderem Mindestanforderungen an:

  • Zwinger und Gehege

  • Liegeplätze

  • Rückzugsmöglichkeiten

  • Unterkünfte im Freien

  • Platzbedarf und Ausstattung

Ziel ist es, dem Hund eine sichere und tiergerechte Umgebung zu bieten.


Umgang und Ausbildung

Die Aufzucht, Erziehung und Ausbildung von Hunden muss ihre Sozialisierung fördern und darf ihnen keine unnötigen Schmerzen oder Leiden zufügen.

Verboten sind unter anderem:

  • Stachelhalsbänder

  • Zughalsbänder ohne Stopp

  • übermässige Härte

  • Schläge mit harten Gegenständen


Verbotene Hilfsmittel

Hilfsmittel dürfen nicht dazu verwendet werden, Hunden erhebliche Schmerzen, Leiden oder Angst zuzufügen.

Verboten sind beispielsweise:

  • Elektroreizgeräte

  • Geräte mit chemischer Wirkung

  • Hilfsmittel mit stark aversiven Geräuschen

  • Anti-Bell-Geräte


Zuchtvorschriften

Die Hundezucht soll gesunde und sozialverträgliche Hunde hervorbringen. Hunde mit übermässiger Aggressionsbereitschaft oder starker Ängstlichkeit sollten nicht zur Zucht eingesetzt werden.

 

Die kantonalen HundegesetzeWährend das Tierschutzrecht vor allem den Hund schützt, regeln die kantonalen Hundegesetze das Zusammenleben von Mensch und Hund.

Da diese Gesetze kantonal geregelt sind, unterscheiden sich die Vorschriften teilweise erheblich.


Typische Themen sind:

  • Leinenpflichten

  • Hundesteuern

  • Registrierungspflichten

  • Haftpflichtversicherungen

  • Haltebewilligungen

  • Hundekurse

  • Rasselisten

  • Massnahmen bei verhaltensauffälligen Hunden

  • Hundekot und öffentliche Ordnung


Wer einen Hund hält, sollte sich deshalb immer über die Regelungen seines Wohnkantons informieren.

 

Das Obligationenrecht (OR)

Das Obligationenrecht regelt unter anderem die Haftung für Schäden.

Für Hundehalter:innen besonders wichtig ist die sogenannte Tierhalterhaftung. Verursacht ein Hund einen Schaden an Personen, Tieren oder Sachen, kann die Halterin oder der Halter dafür haftbar gemacht werden.

Deshalb gehört eine Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Absicherungen für Hundehalter:innen.

 

Das Zivilgesetzbuch (ZGB)

Seit dem Jahr 2003 gelten Tiere in der Schweiz rechtlich nicht mehr als Sachen.

Trotzdem besitzen Tiere keine eigenen Rechte wie Menschen. Sie werden rechtlich als besondere Rechtsobjekte behandelt.


Im Zusammenhang mit Hunden regelt das Zivilgesetzbuch unter anderem:

  • Eigentumsverhältnisse

  • Fundtiere

  • Trennungshunde bei Scheidungen oder Trennungen

  • erbrechtliche Fragen


Auch die emotionale Bedeutung eines Hundes für seine Halter:innen kann in gewissen Fällen rechtlich berücksichtigt werden.

 

Hund im Auto Dogissima Das Strassenverkehrsgesetz (SVG)

Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) Auch im Strassenverkehr gelten besondere Vorschriften für Hunde.

Hunde müssen so transportiert werden, dass sie die Fahrzeuglenkerin oder den Fahrzeuglenker nicht behindern. Zudem gelten Vorschriften für den Transport von Hunden auf Fahrrädern und Motorrädern.

Wird ein Hund bei einem Verkehrsunfall verletzt, bestehen Meldepflichten. Wer einen Hund anfährt und den Unfall nicht meldet, kann sich strafbar machen.

 

Verantwortung beginnt mit Wissen

Die verschiedenen Gesetze verfolgen unterschiedliche Ziele. Während das Tierschutzgesetz und die Tierschutzverordnung das Wohl des Hundes schützen, regeln die kantonalen Hundegesetze das Zusammenleben von Mensch und Hund. Ergänzend kommen Bestimmungen aus dem Haftungsrecht, dem Zivilrecht und dem Strassenverkehrsrecht hinzu.


Wer seine Rechte und Pflichten kennt, schafft die Grundlage für eine verantwortungsvolle, sichere und tierschutzkonforme Hundehaltung.



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